Rechtsprechung
BFH, 21.04.1970 - II 228/60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Todestag - Stichtag - Normalbestand - Überbestand - Weinvorräten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 106
- BStBl II 1970, 811
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.03.1968 - II 98/62
Nichtigkeit der Rechtsnorm
Auszug aus BFH, 21.04.1970 - II 228/60
Der Senat hat in der Entscheidung II 98/62 vom 27. März 1968 (BFH 91, 434, BStBl II 1968, 376) einen Steuerbescheid gegen einen Erben, der nicht selbst die nachgeforderte Erbschaftsteuer persönlich schuldete, sondern dessen Geschwister die Erbschaftsteuer schuldeten, für nicht rechtswirksam gehalten, da die Vorschriften des § 15 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ErbStDV vom 1. Juli 1952 (BStBl 1, 536) nichtig sind.Für die in dem endgültigen Steuerbescheid vom 9. November 1957 weiter angeforderte Erbschaftsteuer, die auf die Vermächtnisnehmer entfällt, kann der Kläger auf Grund dieses Bescheides nicht in Anspruch genommen werden, wie in der Entscheidung II 98/62 näher ausgeführt ist.